Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung wurde auf Grundlage des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der zugehörigen BFSGV in Verbindung mit der europäischen Norm EN 301 549 (Bezugsstandard: WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA) erstellt.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für:
- die Website dungeonjournal.com einschließlich der öffentlichen Informations- und Rechtsseiten (Startseite, Store, rechtliche Hinweise), serverseitig gerendert, und
- die Dungeon-Journal-Anwendung unter dungeonjournal.com/app/, eine als Flutter-Web-Anwendung umgesetzte Single-Page-Application für Charakterverwaltung, Regelwerk und Spielorganisation.
Konformitätsstatus
Dungeon Journal ist teilweise konform mit EN 301 549 / WCAG 2.1 Stufe AA. "Teilweise konform" bedeutet, dass Teile des Angebots die Anforderungen bereits erfüllen, andere Teile jedoch noch nicht.
Die beiden Bereiche unterscheiden sich dabei deutlich in ihrem Stand:
Die öffentlichen Website- und Rechtsseiten (serverseitig gerendertes HTML) nutzen semantisches HTML mit regulärer Textdarstellung, einem lang-Attribut, responsivem Viewport und ohne Canvas-Rendering. Sie sind für Screenreader, Tastaturnutzung und Browser-Zoom grundsätzlich zugänglich, wurden jedoch nicht durch eine vollständige manuelle Prüfung mit echter assistiver Technologie (z. B. NVDA, JAWS, VoiceOver) verifiziert.
Die Flutter-Web-Anwendung unter /app/ rendert ihre Oberfläche technisch bedingt größtenteils über eine <canvas>-Fläche statt über reguläre, vom Browser interpretierte DOM-Elemente. Das ist eine bekannte, plattformbedingte Einschränkung von Flutter Web: Der native semantische Baum, den Screenreader auslesen, muss von der Anwendung selbst über sogenannte Semantics-Widgets nachgebildet werden, statt automatisch aus HTML-Elementen zu entstehen. Eine interne Durchsicht des Quellcodes (Stand: September 2026) hat ergeben, dass Semantics-Widgets bislang nur punktuell in einzelnen Bereichen der Anwendung eingesetzt werden (u. a. Würfel-Anzeige, Profilmenü, Dashboard-Canvas, Store-Tableiste, Charaktererstellung), nicht aber flächendeckend über alle Bildschirme hinweg. Ebenso verfügt ein erheblicher Teil der Symbol-Schaltflächen (IconButtons) in der Anwendung über keinen zusätzlichen, für Screenreader hörbaren Bezeichnungstext (Tooltip/Label), sodass diese Schaltflächen ohne visuellen Kontext nicht eindeutig identifizierbar sind. Eine systematische Prüfung mit echter assistiver Technologie hat bislang nicht stattgefunden.
Bekannte Einschränkungen
Auf Basis der internen Durchsicht sind uns aktuell folgende Einschränkungen bekannt:
- Screenreader-Kompatibilität der App: Weite Teile der Flutter-Web-Anwendung (Charakterbogen, Kampf-/Spielansichten, Store, Wizards) sind über das Canvas-Rendering für Screenreader nur eingeschränkt oder gar nicht zugänglich, da die zugehörigen Bereiche noch nicht durchgängig mit Semantics-Beschreibungen versehen sind.
- Fehlende Bezeichnungen an Symbol-Schaltflächen: Ein Großteil der reinen Icon-Schaltflächen in der Anwendung hat keinen hörbaren Namen und wird von Screenreadern daher nicht eindeutig identifizierbar angekündigt.
- Tastaturbedienung: Die Tastaturnavigierbarkeit innerhalb der App (Fokusreihenfolge, sichtbarer Fokusindikator, Fokus-Management bei Dialogen/Wizards) wurde nicht systematisch geprüft; einzelne interaktive Abläufe sind mit reiner Tastaturbedienung möglicherweise nicht oder nur erschwert nutzbar.
- Formularfelder in der App: Die App verwendet an zahlreichen Stellen Eingabefelder (Charaktererstellung, Notizen, Einstellungen); ob jedes dieser Felder eine für Screenreader korrekt zugeordnete Beschriftung besitzt, wurde nicht vollständig verifiziert.
- Farbkontraste: Die Farbpalette der App verwendet unter anderem gedämpfte/transparente Textfarben (z. B. abgeschwächte helle bzw. dunkle Fließtextfarben) sowie ein warmes Gold auf dunklem Hintergrund als Akzentfarbe; einzelne Kombinationen wurden nicht durchgängig gegen den WCAG-Mindestkontrast von 4,5:1 für Fließtext geprüft.
- Bewegte Inhalte: Animierte Elemente (u. a. Würfel-Effekte) berücksichtigen die Systemeinstellung "Bewegung reduzieren" (prefers-reduced-motion) bislang nicht in allen Fällen.
- PDF-Inhalte: Im Regelwerksbereich eingebundene PDF-Dokumente (Quellenanzeige über eine selbstgehostete PDF-Bibliothek) wurden nicht auf Screenreader-Zugänglichkeit ihrer PDF-Struktur geprüft.
Für die serverseitig gerenderten Website- und Rechtsseiten sind uns aktuell keine schwerwiegenden Barrieren bekannt; auch hier steht jedoch eine vollständige Prüfung mit assistiver Technologie noch aus.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung beruht auf einer internen Durchsicht (Code-Review) der Anwendung im September 2026: Prüfung der Theme-/Farbdefinitionen, stichprobenartige Durchsicht zentraler Bildschirme auf Verwendung von Semantics/semanticLabel, sowie Prüfung des HTML-Grundgerüsts der App-Startseite. Es handelt sich nicht um eine vollständige Prüfung mit einem Screenreader oder anderer assistiver Technologie und nicht um ein förmliches Konformitätsaudit nach EN 301 549. Wir arbeiten daran, die Barrierefreiheit schrittweise zu verbessern und diese Erklärung entsprechend zu aktualisieren.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie beim Umgang mit dieser Website oder der Anwendung auf eine Barriere stoßen, teilen Sie uns dies bitte mit. Nutzen Sie dafür die im Impressum genannten Kontaktwege. Bitte beschreiben Sie möglichst konkret, an welcher Stelle und mit welchem Hilfsmittel (z. B. Screenreader, Tastaturbedienung, Bildschirmvergrößerung) das Problem aufgetreten ist, damit wir es nachvollziehen können.
Schlichtungsverfahren
Führt eine Kontaktaufnahme nach dem BFSG nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung, können Verbraucherinnen und Verbraucher die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG (Schlichtungsstelle BFSG beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales) zur außergerichtlichen Streitbeilegung anrufen.